Im Rahmen der kooperativen Vereinbarung hat der Vertragsarzt folgende Aufgaben:
1. Sichtung medizinischer Gutachten der Rehabilitationsträger, der behandelnden
Ärzte sowie frei praktizierender Mediziner zum Gesundheitszustand der zu
fördernden Rehabilitanden,
2. Unterstützung der Pädagogen und Fachdienste der BAVW gGmbH bei der
Erfüllung ihres Förderauftrages,
3. Beratung der BAVW gGmbH zur medizinischen Vorsorge (z.B. Infektions-,
Impfschutz).
Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Rehabilitanden leitet der Vertragsarzt gesundheitsfördernde Maßnahmen für die betreffenden Rehabilitanden ein und überprüft nach angemessener Zeit die Wirksamkeit der medizinischen Maßnahmen.
Im Netzwerk der reha-medizinischen Versorgung besteht ein enger Kontakt zu einer Vielzahl von niedergelassenen, ortsansässigen Allgemein- und Fachärzten sowie den umliegenden medizinischen Einrichtungen, mit denen der Vertragsarzt kooperiert.
Gegebenenfalls stellt der Ärztliche Dienst auch Kontakte zu Fachärzten am Heimatort der Rehabilitanden her.